Erklärung zur Zugänglichkeit
Politik der Zugänglichkeit
Antonia María Martinez Martín als Verantwortliche für die Website https://lovelytoypoodle.com verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://lovelytoypoodle.com/, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.
Inhalt nicht zugänglich
Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichteinhaltung des RD 1112/2018:
- Einige Seiten enthalten einen Videoplayer, der nicht über einen Modus zur Auswahl und Wiedergabe verfügbarer Audiodeskriptionen verfügt (Anforderung Nummer 7.2.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Wiedergabe von Audiodeskriptionen).
- Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine allgemeine Textalternative (Anforderung Nummer 9.1.1.1 der UNE-EN 301549:2022 Nichttextlicher Inhalt).
- Einige voraufgezeichnete Videos auf der Website haben keine Audiobeschreibung oder alternative Medien (Anforderungen 9.1.2.3 und 9.1.2.5 der UNE-EN 301549:2022 Audiobeschreibung oder alternative Medien (aufgezeichnet)).
- Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht von der Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text (Anforderung 9.1.3.1 der UNE-EN 301549:2022 über Informationen und Beziehungen).
- Auf einigen Seiten ist nicht mindestens eine korrekte Lesereihenfolge durch das Programm definiert (Anforderung Nummer 9.1.3.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Sinnvolle Reihenfolge).
- Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu unterscheiden (Anforderung 9.1.4.1 der UNE-EN 301549:2022 Verwendung von Farbe).
- Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 (Anforderung Nummer 9.1.4.3 der UNE-EN 301549:2022 Mindestkontrast).
- Auf einigen Seiten haben einige Elemente nicht den Tastaturfokus (Anforderung Nummer 9.2.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Tastatur).
- In einigen Dokumenten hat die sequenzielle Tastaturnavigation möglicherweise keine konsistente Reihenfolge (Anforderung Nummer 9.2.4.3 der UNE-EN 301549:2022 Reihenfolge des Fokus).
- Gelegentlich kann es vorkommen, dass bei einigen Links der spezifische Zweck nicht in Textform definiert ist (Anforderung 9.2.4.4 der Norm UNE-EN 301549:2022 Zweck von Links).
- Die Position des Scheinwerfers ist nicht immer sichtbar, wenn mit einer Tastatur navigiert wird (Anforderung 9.2.4.7 der UNE-EN 301549:2022 Scheinwerfer sichtbar).
- Es gibt Inhalte oder Ausdrücke auf der Seite, deren Sprache nicht programmatisch bestimmt werden kann (Anforderung 9.3.1.2 der UNE-EN 301549:2022 Sprache der Teile).
- Einige Seiten können doppelte Attribute und IDs enthalten (Anforderung Nummer 9.4.1.1 der UNE-EN 301549:2022 Verarbeitung).
- Auf einigen Seiten entsprechen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Leitlinien für die Barrierefreiheit empfohlenen Struktur (Anforderung 9.4.1.2 der UNE-EN 301549:2022 Name, Funktion, Wert).
- Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine allgemeine Textalternative (Anforderung Nummer 10.1.1.1 der UNE-EN 301549:2022 Nichttextlicher Inhalt).
- In einigen Dokumenten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch Software bestimmt oder haben keine Alternative in Form von Text (Anforderung 10.1.3.1 der UNE-EN 301549:2022 über Informationen und Beziehungen).
- Bei einigen Dokumenten ist nicht mindestens eine korrekte Lesereihenfolge durch das Programm definiert (Anforderung Nummer 10.1.3.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Meaningful Sequence).
- In einigen Dokumenten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 (Anforderung Nummer 10.1.4.3 der UNE-EN 301549:2022 Mindestkontrast).
- In einigen Dokumenten haben einige Elemente nicht den Tastaturfokus (Anforderung Nummer 10.2.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Tastatur).
- Gelegentlich kann es vorkommen, dass in einem Dokument der Seitentitel nicht angegeben ist (Anforderung 10.2.4.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Page Titling).
- Es kann eine Überschrift oder eine Kontrollbezeichnung vorhanden sein, die ihren Zweck nicht ausreichend beschreibt (Anforderung 10.2.4.6 der UNE-EN 301549:2022 Überschriften und Kennzeichnungen).
- Auf einigen Seiten ist die verwendete Standardsprache nicht angegeben (Anforderung 10.3.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Seitensprache).
- In einigen Dokumenten kann es doppelte Attribute und IDs geben (Anforderung 10.4.1.1 der UNE-EN 301549:2022 Verarbeitung).
- In einigen Dokumenten entsprechen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Leitlinien für die Barrierefreiheit empfohlenen Struktur (Anforderung 10.4.1.2 der UNE-EN 301549:2022 Name, Funktion, Wert).
- Die Produktdokumentation darf nicht vollständig in zugänglichen Formaten vorliegen (Anforderung Nummer 12.1.2 der UNE-EN 301549:2022 Zugängliche Dokumentation).
- Unverhältnismäßige Belastung:
- Nicht anwendbar.
- Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:
- Es kann vorkommen, dass PDF-Dateien und andere Dateien der Büroautomation, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.
- Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von diesem Referat entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen, wie z. B. Dateien zur Büroautomatisierung.
- Es kann vorkonvertierte Dateien geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2025 erstellt.
Bemerkungen und Kontaktangaben
Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit machen (Artikel 10.2.a) der RD 1112/2018), wie zum Beispiel:
- Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
- Vermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
- jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu machen.
Für diese Kommunikation stehen die folgenden Kommunikationskanäle zur Verfügung:
Gemäß Artikel 10.2.b des RD 1112/2018 können Sie auch einreichen:
- Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
- Ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.
Bewerbungsverfahren
Wird ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, ist die betroffene Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn die Frist von zwanzig Arbeitstagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.
Fakultativer Inhalt
Die Website ist für Microsoft Edge 108.0 und höhere Browser sowie für die neuesten Versionen von FireFox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert. Die empfohlene Mindestauflösung beträgt 1280×1024.
Diese Website ist für die responsive Darstellung konzipiert, d. h. sie wird auf Tablets und mobilen Geräten optimal angezeigt. Auf diesen Geräten ist sie für die Anzeige auf den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Browser von Android optimiert.